Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „Sound Conduction“ Ton- und
Lichttechnik Geschäftsführer: Thomas Schmidt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma „Sound Conduction“
Ton- und Lichttechnik
Geschäftsführer: Thomas Schmidt
Betriebsstätte: Paulinenstraße 16, 04315 Leipzig
§ 1
Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines
jeden
Vertrags, der zwischen dem Kunden und Thomas Schmidt „Sound Conduction“
Ton-
und Lichttechnik (Auftragnehmer) abgeschlossen wird.
§ 2
Angebot und Vertragsabschluss
a) Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht
anders vereinbart, stets
freibleibend und unverbindlich. Die in Prospekten, Rundschreiben,
Anzeigen,
Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen angegebenen
Preise und
Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht im Vertrag
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
b) Ein Angebot von Seiten Thomas Schmidt kommt mit
Abgabe der
Willenserklärung, also dem Vertrag, zustande. Der Kunde hat nun 14 Tage
Zeit,
das Angebot durch Unterzeichnung und Rücksendung des Vertrags
anzunehmen. Die
Annahmefrist beginnt mit Zugang des Vertrags beim Kunden. Sollte das
Angebot
nicht innerhalb der Frist angenommen werden, so besteht von Seiten
Thomas
Schmidt keine Pflicht zur Erfüllung des Vertrags.
c) Alle Verträge werden bei Unterzeichnung eines
schriftlichen Vertrags
durch den Kunden und Thomas Schmidt, spätestens jedoch mit der
Ausführung der
Leistung bzw. Übergabe der Mietsache rechtskräftig.
§
3 Unmöglichkeit
a) Höhere Gewalt,
Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von
Behörden oder ähnliche unverhinderbare, unvorhergesehene Ereignisse
entbinden Thomas
Schmidt von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.
b)
Ist
die Unmöglichkeit auf Verschulden
von (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) Thomas Schmidt zurückzuführen,
so ist
der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, jedoch beschränkt
sich der
Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10% des Wertes desjenigen Teils
der
Vermietung oder Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zum
zweckdienlichen
Betrieb genommen werden kann.
§ 4
Widerruf und Rücktritt vom Vertrag
a) Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen
nach Zugang bei Thomas
Schmidt schriftlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die
rechtzeitige
Absendung des Widerrufs.
b) Ein Rücktritt des Kunden von einem geschlossenen
Vertrag mit Thomas
Schmidt ist nach Ablauf der Widerrufsfrist nur bis 14 Tage vor der
Veranstaltung möglich. Hierbei fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe
von 25 %
des im Vertrag festgehaltenen Betrags, mindestens jedoch 25 Euro an.
Sollte ein
Rücktritt weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgen, so ist
Thomas
Schmidt berechtigt, eine Strafgebühr in Höhe von 50 % des im Vertrag
festgehaltenen Betrags zu erheben, mindestens jedoch 50 Euro. Ein
Rücktritt von
Thomas Schmidt ist durch Krankheit oder Einhaltung der Arbeitspflicht
(bspw.
durch Krankheitsvertretung) für den jeweils derzeitig geltenden
festgesetzten
Arbeitgeber des Auftragnehmers bis zum Veranstaltungstag mgl., ohne
Vertragsstrafe auf Seiten von Thomas Schmidt. Der Auftragnehmer ist
jedoch in
der Nachweispflicht, falls der Kunde dieses wünscht.
§ 5
Preise, Zahlung und Verzug
a) Alle Preise verstehen sich in Euro ohne
Umsatzsteuer
gemäß
§ 19 (1) UStG. Druckfehler
und Irrtümer
bleiben vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der definitiven
Buchung
gültigen Preise zur Abrechnung.
b) Die Zahlung für die erbrachten Leistungen muss
bis spätestens 7 Tage
nach Rechnungsstellung, Erbringung der Leistung bzw. nach Beginn der
Mietzeit
beglichen werden. Bei Erstaufträgen und Vermietleistungen ist Thomas
Schmidt berechtigt
eine angemessene Abschlagszahlung zu verlangen. Der Mietzins bzw. der
Preis für
erbrachte Leistungen kann per Barzahlung oder Überweisung beglichen
werden. Bei
Überweisungen ist das Zahlungsziel auf der Rechnung angegeben.
c) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Thomas Schmidt
berechtigt, Verzugszinsen
mit dem Zinssatz für Entgeltforderungen
im unternehmerischen
Geschäftsverkehr über dem jeweilig
geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und
weiterhin
alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung/Überweisung fällig
zu
stellen oder Schadensersatz zu fordern. Weiterhin ist Thomas Schmidt
berechtigt,
eine Mahngebühr in Höhe von 5 % pro Mahnung des Bruttorechnungsbetrages
zu
erheben.
§ 6 Leistungserbringung bei
Veranstaltungen/Studioarbeiten
a)
Die Leistungserfüllung durch Thomas Schmidt umfasst die Anlieferung,
den Aufbau
der gebuchten Veranstaltungstechnik, die Bedienung der Ton- und/oder
Lichttechnik, sowie den Abbau und den Abtransport derselben Technik.
Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart,
direkt
vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Falls ein Auf-, Abbau zu anderen
Zeiten
gewünscht ist, so fallen jeweils pro Anfahrt zusätzlich Anfahrtskosten
entsprechend der im Vertrag festgelegten Entfernungspauschale an.
Sollte der
Aufbau bereits einen oder mehrere Tage zuvor erfolgen, so ist Thomas
Schmidt berechtigt,
einen Mehraufwand von 50% pro Tag des vereinbarten Preises zu
verlangen.
Gleiches gilt für den Abbau, wenn dieser nicht unmittelbar nach der
Veranstaltung stattfindet.
b) Durch
außerordentliche Verspätungen oder Pannen bei privaten und öffentlichen
Verkehrsmitteln, haftet Thomas Schmidt nicht bei Verzug oder nicht
vollständig
stattfinden der Veranstaltung, insofern der Kunde rechtzeitig
informiert wird
(unmittelbar nach Ereignis). Der Auftragnehmer haftet in diesem Fall
für
keinerlei Zusatz- oder Ausfallkosten des Auftraggebers.
c)
Die Tätigkeit beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem der Aufbau stattfindet.
Auch
Hintergrundmusik (z.B. in Pausen) zählt zur Arbeitszeit, auch wenn nur
eine CD/File
abgespielt wird.
d)
Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung
ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den
Einzelpreis des
betroffenen Geräts. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der
gesamten Anlage
und schlagen Regulierungsversuche durch Thomas Schmidt fehl, erhöht
sich die
Haftung höchstens auf den gesamten im Vertrag vereinbarten Preis.
Weitergehende
Schadensersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen
Fall
ausdrücklich ausgeschlossen.
e) Genauso
verhält es sich bei Aufnahmen von Veranstaltungen video- und/oder
tontechnisch.
Wird während der Veranstaltung oder im Nachhinein bei der Verarbeitung
das
Datenmaterial nicht fahrlässig durch Thomas Schmidt beschädigt,
verringert sich
der vereinbarte Endpreis nur um den prozentualen Anteil des
Datenverlustes des
Gesamtmaterials. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Seiten des
Kunden
sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Der Transport,
Auf- und
Abbau der Technik wird nicht von der Verringerung des Endpreises
tangiert und
muss wie vereinbart vergütet werden.
f) Bei
Live-/Studioaufnahmen/Mixing/Mastering Aufträgen muss die im Vertrag
vereinbarte Summe gezahlt werden, auch wenn die Leistung während der
noch
laufenden Arbeit vom Kunden abgebrochen wird. Der Auftragnehmer muss
bis zu
drei Mal Ausbesserungen nach Kundenwunsch an dem Material vornehmen
dürfen. Bei
mangelhafter Qualität des vom Kunden übergebenen Materials hält sich
Thomas
Schmidt ein Sonderkündigungsrecht vor. Der Kunde verpflichtet sich
gegenüber
dem Auftragnehmer detaillierte Wünsche, Vorstellungen und evtl.
ähnlichen
Entwurf vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen/bereitzustellen.
Wenn
der Arbeitsaufwand, bspw. aufgrund des Materials oder besonderen
Wünschen des
Kunden steigt, behält sich Thomas Schmidt eine Erhöhung der vorher
vereinbarten
Summe in der Stundenleistung vor.
g)
Besteht ein branchenüblicher mndl. oder auch schrftl. Vertrag zwischen
dem
Kunden und Auftragnehmer mit bspw. handwerklicher,
dienstleistungstechnischer
oder anderweitig unentgeltlicher Abgeltung der getätigten
Dienstleistung von
Thomas Schmidt, und wird dieser nicht vom Kunden abgegolten oder
eingehalten;
behält sich der Auftragnehmer vor eine Rechnung in Höhe der
branchenüblichen
Konditionen nachzureichen und abzufordern.
h)
Bei bereits installierten Musik- und/oder Lichtanlagen übernimmt Thomas
Schmidt
keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit
der
Anlage. Sind schlechte Qualität der Beschallung o. ä. auf die bereits
installierte Anlage zurückzuführen, führt dies nicht zu einer Minderung
des zu
zahlenden Vertragspreises. Falls weitere Technik durch Thomas Schmidt
an eine
bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich
die
Haftung nur auf die vom Auftragnehmer installierten Komponenten.
i)
Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden an der Anlage
(Musikanlage,
Lichtanlage, sonstiges Equipment etc.), die durch Gäste oder ihn selbst
entstehen. Sollte die Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment
etc. des
Kunden bei der Bedienung von Thomas Schmidt Schaden nehmen, können
keine
Schadenersatzansprüche von Seiten des Kunden gestellt werden. Außer
wenn Thomas
Schmidt vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
j)
Der Kunde verpflichtet sich die Veranstaltung bei der GEMA als
Veranstalter
wahrheitsgemäß zu melden und zu entrichten.
k) Sollte
eine Vertragsbestimmung durch den
Kunden nicht eingehalten werden, bspw. Bereitstellung eines Helfers
oder nicht
vertraglich abgestimmte Mehrarbeit anfallen, behält sich Thomas Schmidt
vor die
vertraglich vereinbarte Summe nachträglich angemessen der zusätzlichen
Leistung
zu erhöhen.
l)
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Thomas Schmidt und etwaigen
Helfern vor,
während und nach der Veranstaltung Catering in Form von unbegrenzt
kostenfreien
Getränken und Nahrungsmitteln zur Verfügung zu stellen; diese werden in
Maßen
verzehrt (1x warme Mahlzeit & Snacks, einige anti- und leichte
alkoholische
Getränke in 4h Zeitraum).
§
7 Anlieferung, Abtransport
a) Der Kunde hat für die Anlieferung und den
Abtransport einen
geeigneten Parkplatz für LKW, Transporter, PKW (je nach Größe der
Ausleihe)
bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von Thomas Schmidt. Der
Parkplatz
muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden.
b) Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein
und Thomas Schmidt gezwungen
sein verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche
Folgekosten (Verwarnungs-,
Bußgelder,
Abschleppgebühren etc.) durch den Kunden zu tragen.
§ 8
Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit,
anwendbares Recht, Gerichtstand
Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit
und
haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer
abschließenden
Regelung. Sollten einzelne der vorher stehenden Bestimmungen nicht
gültig oder
(schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen
Bestimmungen davon
nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet
werden, dass
ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die
Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Thomas
Schmidt
und dem Mieter/Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Die
deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit
gesetzlich
zulässig ist Leipzig Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
§ 9
Vermietung/Verleih
a) Alle Vermietpreise gelten für die Dauer von 24
Stunden. Anlieferung,
Aufbau, Abbau und Abtransport geschehen durch Thomas Schmidt, sofern
nicht
anders vereinbart.
b) Die Mietpreise beinhalten, soweit ausgewiesen,
Anlieferung, Aufbau,
Inbetriebnahme und Abtransport bis zu einem Umkreis von 10km um die
Betriebsstätte, für Entfernungen darüber hinaus sind entsprechend
vereinbarte
Zusatzkosten fällig.
c) Thomas Schmidt ist berechtigt, vom Kunden/Mieter
Zahlung einer
Kaution zu verlangen. Hierzu ist Thomas Schmidt auch nach Abschluss des
Vertrages und nach Überlassen der Mietsache berechtigt, sobald er
erfährt, dass
der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen, die Mietsache gegen
Beschädigung und Abhandenkommen zu sichern, nicht oder nur unzureichend
nachkommt. Die Kaution wird erst nach vollständiger, ordnungsgemäßer
Rückgabe
der überlassenen Mietsache zur Rückzahlung fällig. Die Kaution wird
nicht
verzinst.
d) Der Mieter darf die Mietsache nur zum
vereinbarten Zweck und nur am
vereinbarten Ort benutzen. Er ist nicht berechtigt, die ihm überlassene
Mietsache einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen bzw. für nicht
vereinbarte
oder zusätzliche Veranstaltungen zu verwenden. In einem solchen Fall
ist Thomas
Schmidt berechtigt, die sofortige Herausgabe der Mietsache zu verlangen
sowie
Schadensersatz bzw. einen zusätzlichen Mietpreis zufordern.
e) Der
Mieter verpflichtet sich, die Mietsache entsprechend der
Nutzungsanweisung des Vermieters sorgfältig und sachgemäß einzusetzen.
Die
Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften ist dabei zwingend
vorgeschrieben. Insbesondere bei Freiluftveranstaltungen müssen
Mietgeräte
geeignet überdacht werden.
f) Sollten einzelne Geräte während des
Mietzeitraumes ausfallen, verringert
sich der vereinbarte Endpreis nur um den Mietpreis des betroffenen
Geräts.
Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und
schlagen
Regulierungsversuche durch Thomas Schmidt fehl, erhöht sich die Haftung
höchstens auf den gesamten Mietpreis. Weitergehende
Schadensersatzansprüche von
Seiten des Mieters sind in einem solchen Fall ausdrücklich
ausgeschlossen. Der
Mieter ist verpflichtet, durch Thomas Schmidt befugten Personen auf
deren
Verlangen jederzeit Zutritt zu der Mietsache zu gewähren, insbesondere
um
Schadensabwendung (z.B. bei Einflüsse durch höhere Gewalt, Krawalle
o.ä.)
treffen oder veranlassen zu können, sowie, um die Mietsache abholen zu
können,
sobald und soweit diese/-r dazu berechtigt ist/sind.
g)
Eine Einbruch-Diebstahl-Versicherung sowie eine Geräte-Versicherung ist
im
Mietpreis nicht mit eingeschlossen. Mit Übergabe der Mietsache haftet
der
Mieter sowohl für Beschädigungen, die vom Mieter oder von Dritten
(vorsätzlich
und/oder fahrlässig) an den Geräten bzw. der gesamten Anlage (z.B.
durch
unsachgemäßes Bedienen der Geräte, usw.) verursacht werden, als auch
für einen
eventuellen Diebstahl der Mietsache. Der Mieter ist verpflichtet,
Vorkehrungen
gegen jegliche Beschädigung und gegen Abhandenkommen der Mietsache zu
treffen.
Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten sind vom Mieter innerhalb von
10 Tagen
nach Ablauf des Mietzeitraumes zu ersetzen.
h) Eventuelle Schäden sind unverzüglich, spätestens
jedoch bei Rückgabe
zu melden. Öffnen und manipulieren von Geräten oder Kabeln ist nicht
gestattet
und wird wie Sachbeschädigung behandelt. Die Rücknahme der Mietsache
bestätigt
nicht deren Schadenfreiheit. Defekte Leuchtmittel werden nicht
berechnet, außer
bei eindeutiger Gewalteinwirkung oder falscher Handhabung. Dann ist der
komplette Kaufpreis zu bezahlen. Defekte Leuchtmittel sind
grundsätzlich bei
Rückgabe vorzulegen. Für jegliche Schäden, die durch mangelhaften Strom
bzw.
Stromschwankungen oder gestelltes Material bzw. Geräte oder
Verbrauchsmaterialien, die nicht den originalen Spezifikationen
entsprechen,
entstehen, hat der Mieter in vollem Umfang zu haften.
i) Kosten, die Thomas Schmidt durch Überschreitung
der Mietzeit
entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung
u.ä.,
trägt der verursachende Mieter. Dies gilt auch und insbesondere für
einzelne
Teile einer gesamten Mietsache. Werden die gemieteten Geräte nicht in
einem
ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist Thomas Schmidt
berechtigt, eine
Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr zu erheben.
j) Bei Übernahme der Geräte ist ein amtliches
Dokument (z.B.
Personalausweis, Führerschein) vorzulegen. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf
reservierte Geräte. Sollte ein reserviertes Gerät nicht zur Verfügung
stehen,
wird Thomas Schmidt versuchen, ein gleichwertiges Gerät zur Verfügung
zu
stellen. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
k) Durch Thomas Schmidt befugte Personen haben
jederzeit Zutritt zu
allen Bereichen der Veranstaltung und Zugriff auf die gesamte Mietsache
und
sind berechtigt vor, während und nach der Veranstaltung Audio-, Foto-
bzw.
Filmaufnahmen für Werbezwecke, Kundeninformation, Veröffentlichung
bspw. Homepage/YouTube
etc. anzufertigen, insofern der Veranstalter oder der Auftragnehmer
diesem
nicht widerspricht. Es gilt nach einer möglichen Veröffentlichung des
angefertigten Materials eine 31-tägige Frist in der der Künstler,
Urheber oder Auftraggeber
der Veröffentlichung widersprechen kann, insofern kein ausreichend
unterzeichneter
Vertrag über die Verwertung des aufgenommen Materials vorliegt. Nach
Ablauf
dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt nach Einhaltung der
allgemein
gesetzlichen Rechte-, Urheber- und Datenschutzrichtlinien das Material
zu
eigenen Werbezwecken zu verwenden. Kommerzieller Gewinn daraus ist nur
mit
ausdrücklicher Einwilligung durch den Künstler oder Urheber erlaubt.
Eine stille
Einvernehmung kann bereits durch eine öffentliche Bereitstellung,
Publizierung oder
Verlinkung des Materials durch den Künstler oder Urhebers selbst auf
dessen
eigenen, anderen Homepage, Werbefläche, Datenträgern oder bildhaften
Veranschaulichungen erfolgen.
l) Sollte lediglich der
Aufbau, Abbau, die Inbetriebnahme, Änderung oder Instandsetzung einer
Fremdanlage bzw. Fremdgerät Gegenstand des Vertrages sein, übernimmt
Thomas
Schmidt keine Garantie und Haftung für die einwandfreie
Funktionstüchtigkeit
der Fremdanlage. Sind schlechte Qualität der Beschallung o. ä. auf das
Fremdgerät zurückzuführen, führt dies nicht zu einer Minderung des zu
zahlenden
Vertragspreises.
m) Eine Verpfändung oder
Sicherheitsübereignung der Mietsache ist untersagt und wird
strafrechtlich
verfolgt.
Version vom 09.
November 2016